Allgemeinverfügung der Landesforstanstalt zur Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern im Privat- und Körperschaftswald
In o. g. Angelegenheit erlässt ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, vertreten durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden folgende Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung
1. Diese Allgemeinverfügung ist an alle Waldbesitzer der in der Anlage 1 aufgelisteten Waldflächen gerichtet.[nbsp]
2. Der auf dem in Nr. 1 genannten Gebiet befindliche Befallsherd des Ips typographus (Buchdrucker oder auch Großer achtzähniger Fichtenborkenkäfer) ist zu beseitigen. Gleiches gilt für sonstiges bruttaugliches Material z.B. Kronenreste.[nbsp]
Insbesondere durch:[nbsp]
2.1 Aufarbeitung der befallenen Bäume und Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer[nbsp]
2.2 Entrindung und Entseuchung der Rinde abhängig vom Entwicklungsstand der Käferbrut, bevorzugt durch Abtransport, Häckseln, Verbrennen, Verbringen in Plastesäcke oder Kompostieren[nbsp]
2.3 Begiftung[nbsp]
3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Brotterode-Trusetal als bekanntgegeben und gilt bis einschließlich den 31. Oktober 2024. Die Bekanntgabe erfolgt außerdem auf der Webseite der Landesforstanstalt unter https://www.thueringenforst.de/aktuelles-medien/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/.[nbsp]
4. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.[nbsp]
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Dr. Dominik Hessenmöller
Forstamtsleiter
ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts[nbsp]
Schmalkalden, den 07.08.2024[nbsp]
Az.: 4000/K-201/2024/0038_Wahles[nbsp]
Vollständiger Inhalt siehe Download: