Satzungen
Rechtsgrundlage für öffentliche Bekanntmachungen ist die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung – ThürBekVO -) vom 22. August 1994 in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grundlage der ThürBekVO hat der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal in § 14 Abs. 1 seiner Hauptsatzung vom 06.02.2024 beschlossen, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Brotterode-Trusetal durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der lnternetseite der Stadt Brotterode-Trusetal erfolgt. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal, einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Folgende Satzungen werden in elektronischer Ausgabe hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind für die Dauer ihrer Gültigkeit hier abrufbar:
Hauptamt
Kämmerei
Ordnungsamt
- Satzung über die Straßenreinigung
- Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straße
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren
- Feuerwehrsatzung bis 31.12.2026
- Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung
- 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- Feuerwehrentschädigungssatzung bis 31.12.2026
- Ehrenordnung für die Mitglieder der Einsatzabteilung und der Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
- Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Brotterode-Trusetal
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen
- Feuerwehrsatzung ab dem 01.01.2027
- Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Brotterode-Trusetal ab dem 01.01.2027